Impressum
WB-Treuhand
Wirtschaftsberater- und
Versicherungsmakler GmbH
Derendinger
Strasse 43
72072 Tübingen
Telefon:
07071 / 760876
Telefax: 07071 / 760752
E-Mail:
info@wbtreuhand.de
Geschäftsführerin:
Anita
Ruscher
Sitz der Gesellschaft:
Tübingen, Amtsgericht Stuttgart HRB 380892
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 146896027
Versicherungs- und Finanzanlagen-Vermittlerregister
Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180/5005850 (14 Ct./Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Ct./Minute aus den Mobilfunknetzen)
www.vermittlerregister.info
Register-Nr. § 34 d: D-TGH5-4MU4B-75
Register-Nr. § 34 f: D-F-168-SG7U-69
Register-Nr. § 34 i: D-W-168-L365-31
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1, § 34f Abs. 1 Ziff. 1 und § 34i Abs. 1 S. 1 GewO Aufsichtsbehörde:
IHK Reutlingen
Hindenburgstr. 54
72762 Reutlingen
Telefon: 07121 / 201-0
Telefax: 07121 / 201-4120
E-Mail: info@reutlingen.ihk.de
Internet: www.reutlingen.ihk.de
Tätigkeitsart:
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1, § 34f Abs. 1 und § 34i Abs. 1 S. 1 GewO
Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Zuständige Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13, 10117 Berlin
Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Ombudsmann für Investmentsfonds
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Unter den Linden 42, 10117 Berlin
Internet: www.ombudsstelle-investmentfonds.de
Emittenten und Anbieter:
Zu Finanzanlagen und Darlehen folgender Emittenden und Anbieter bieten wir
Vermittlungs- oder Beratungsleistungen an:
- alle Investmentgesellschaften
- alle Kreditinstitute
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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei
Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet,
deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten.
Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen
Umwelt:
In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko
darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre
eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von
Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt
werden könnte.
Soziales:
Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von
arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben
Unternehmensführung:
Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der
Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl
von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung
gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben,
werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt,
wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung
erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters
informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der
Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung
erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer
Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf.
rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht
von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung
von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse
nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.
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